Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
- Diese wichtige Aufgabe wird nicht durch andere Tätigkeiten vernachlässigt oder vergessen.
- Einsparungen von jährlichen Fortbildungskosten sowie Kosten für Fachliteratur, Gesetzen, Vorschriften, Lehrmaterial.
- Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen etc.
- Breites Fachwissen durch erfahrene Mitarbeiter.
- Mit einem externen Brandschutzbeauftragten entsteht keine Betriebsblindheit.
- Lösungsorientierte Beratung und neutrale Hinweise.
Leistungsspektrum unserer Brandschutzbeauftragten:
Standardleistungen:
- Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes.
- Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz und Abstimmung mit anderen Fachabteilungen, Feuerwehren etc. .
- Fachlich zuständiger Gesprächspartner für die Brandschutzdienstelle.
- Beratung bei Planung, Beschaffung und Änderungen von baulichen Anlagen und Verfahrensprozessen
- Hilfe und Unterstützung im Brandfall
- Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen.
Überwachung:
- Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Behörden Auflagen und Kontrolle
- Erfassung und Analyse der Brandgefahren
- Mitteilung festgestellter Mängel an die Geschäftsführung
- Auflistung, Kontrolle und Wartungsüberwachung der Brandschutz- Rettungskennzeichnungen ( Feuerlöschern, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Wandhydranten, Brandmeldeanlagen, Fluchttüren, Feststellanlagen, Brandschutztüren)
- Überwachung der Führung von Kontrollbüchern
Information:
- Hinweis der Belegschaft auf möglichen Risiken von Anlagen und Einrichtungen
- Brandschutzordnungen pflegen und aktualisieren
- Flucht- und Rettungswegpläne und Feuerwehrpläne pflegen und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abstimmen.
- Durchführung der Brandschutzschulungen und Unterweisung von Mitarbeitern
- Planung, Durchführung und Überwachung von Räumungsübungen
- Koordinator und Ansprechpartner für Brandschutzhelfer
Anregungen:
- Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutz berühren
- Unterstützung bei der Planung und dem Betrieb von Brandmeldeanlagen
- Auswertung von Schadensursachen und Technischen Mängeln
- Mängel- und Schadenerfassung sowie deren Auswertung
Berichtswesen:
- Regelmäßiger Bericht an die Geschäftsführung über getroffenen und beabsichtigte Maßnahmen.
